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Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und agieren auf dem Markt. Daher hat der Gesetzgeber die öffentliche Bestellung vorgesehen. Dies ist eine Auszeichnung besonders qualifizierter Sachverständiger. Der öffentlich bestellte Sachverständige muss in einem offiziellen Bestellungsverfahren seine besondere Sachkunde auf seinem speziellen Sachgebiet vor einem Fachgremium nachweisen.

Nach bestandener Prüfung erfolgt die Vereidigung durch die zuständige Industrie- und Handelskammer.

Durch die Vereidigung hat der Sachverständige einen umfangreichen Pflichtenkatalog bei der Erstattung seiner Gutachten zu beachten und ist verpflichtet, seine Gutachten unabhängig, gewissenhaft und unparteiisch zu erstatten.

Der Sachverständige muss sich auf seinem Sachgebiet ständig fortbilden. Nur so ist er in der Lage, seinen Gutachten den jeweils neuesten Stand von Wissenschaft, Technik und Erfahrung zugrunde zu legen. Die Erfüllung dieser Pflicht wird in regelmäßigen Abständen von der zuständigen Kammer geprüft.

 

Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält somit Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen.